Jeder, der ein Büro plant, sollte sie gelesen haben: die
DGUV Information 215-441. Denn die Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung namens „Büroraumplanung, Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros“ ist d a s Regelwerk, wenn es um die Größe aller Flächen am Arbeitsplatz und im Büro sowie um Vorgaben, die im Zusammenhang mit der Mitarbeiterzahl stehen, geht. Darauf stützt sich eine Vielzahl an gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf Mindestarbeitsflächen, Raumgrößen, Raumhöhen, Verkehrsflächen und Bewegungsflächen, die zwingend beachtet werden müssen. Denn bei Nichtanwendung haftet in jedem Fall der Arbeitgeber.