Bevor Sie in Ihrem Unternehmen den neu belebten Betriebssport anbieten möchten, dürften einige Fragen geklärt werden: Wer ist für die Organisation zuständig? Sollen die Kurse nach Feierabend oder am Morgen angeboten werden? Haben Sie im Unternehmen einen Raum zur Verfügung? Yogakurse finden zur Not auch Platz im stilvollen Konferenzraum; Volleyball oder die Spinning-Klasse jedoch nicht. Wird eine Halle benötigt, helfen Anfragen bei lokalen Sportvereinen weiter.
Auch Arbeitsrechtlich sind einige Formalitäten zu beachten. Unbedingt muss darauf hingewiesen werden, dass die Angebote freiwillig sind und die Sportzeit zwar vom Unternehmen angeboten wird, jedoch nicht zur Arbeitszeit zählt. Befindet sich in der Nähe des Unternehmens ein Fitnessstudio, können auch hier Kooperationen angefragt werden, um Arbeit und den Sport zwar innerbetrieblich zu halten, räumlich jedoch zu separieren.
Informieren Sie sich bei Ihren Ansprechpartnern auch zu den Themen steuerliche Unterstützung sowie betriebliche Absicherung. — Suchen Sie hingegen Partner zur Umsetzung gesundheitsunterstützender Büroeinrichtung, wenden Sie sich gern an Ihre Experten für professionelle Büroplanung und -einrichtung von OKA.